Unsere RKC-Beitragsordnung
seit 10.06.2020
1. Die Beitragsordnung wird vom Vorstand des Vereins durch Beschluss festgelegt und regelt die Berechnung der Mitgliedsbeiträge des RKC e.V. und ist für alle Mitglieder verbindlich
2. Beitragseinzug
Der Beitragseinzug erfolgt bargeldlos.
Jedes Mitglied hat dem Vorstand selbständig die für den Beitragseinzug notwendigen Angaben und eventuell eintretende Änderungen, bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung erfolgt durch eine SEPA-Lasteinzugsermächtigung. Der Beitragseinzug erfolgt jeweils einmal im Quartal.
Die Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen gehen zu Lasten des Mitgliedes.
3. Festlegungen zu den Tarifgruppen
Die Tarifgruppen sind in Punkt 4 festgelegt. Die Inanspruchnahme der Tarifgruppe „Schüler/in, Azubi“ ist auf Verlangen des Vorstandes durch eine entsprechende Bescheinigung zu belegen. Kind im Sinne dieser Ordnung ist jedes Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, fällt es automatisch aus der Tarifgruppe „Familienbeitrag“ heraus. Das „Kind“ kann einen eigenen Aufnahmeantrag für die für sich zutreffende Tarifgruppe stellen. Ohne einen neuen Aufnahmeantrag endet seine Mitgliedschaft. Schüler, Studenten, Azubis, welche in den Trainingsgruppen unter Anleitung trainieren, müssen für die Nutzung des Vereinsbootes und für die Trainingsbetreuung den entsprechenden Beitrag entrichten.
4. Tarifgruppen
Tarifgruppe | Monat | Jahr |
Erwachsener | 11,00 € | 132,00 € |
Rentner | 9,00 € | 108,00 € |
Student / Azubi | 6,00 € | 72,00 € |
Familie | 25,00 € | 300,00 € |
Kind in Trainingsgruppe | 12,00 € | 144,00 € |
Bootsplatz | 4,00 € | 48,00 € |
Spind | 2,00 € | 24,00 € |
1x betreutes Trainingfür Erwachsene / Woche | 10,00 € | 120,00 € |
nicht geleistete Aufbaustunden | 50,00 € | |
Fördermitgliedschaft | 5,00 € | 60,00 € |
5. Aufbaustunden
Jedes volljährige Vereinsmitglied leistet im Jahr 5 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Verein. Die Termine werden durch den Objektwart bekannt gegeben.
Ausnahmen: Rentner, Vereinsmitglieder mit einem Wohnort mehr als 50 km vom RKC entfernt. Familien brauchen nur einmal 5 Stunden leisten. Bei Nichtleistung der Stunden werden im Folgejahr 10,00 € je Stunde automatisch mit dem Beitragseinzug per Lastschrift eingezogen.
6. Fördermitgliedschaft
Dieser Sondertarif ist für Vereinsmitglieder, welche ihrem Verein treu bleiben wollen, beruflich oder privat keine Gelegenheit für eine intensive Nutzung haben. Fördermitglieder haben keinen eigenen Bootsplatz oder Spind. Sie müssen sich bei Bedarf laut der Gebührenordnung ein Boot vom Verein leihen.
7. Betreutes Training für Erwachsene
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Leistung. Das Training findet einmal in der Woche auf dem Wasser oder im Kraftraum statt. Die Gebühr von 10,-€ / Monat ist am Monatsanfang an den betreuenden Übungsleiter in Form von Bargeld zu entrichten. Nur während der betreuten Zeit dürfen die Vereinsboote genutzt werden.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2020